
Für welche Immobilien gibt es die Energieausweis Pflicht?Pflicht besteht für alle Neubauten, modernisierte Bestandsgebäude mit Auswirkungen auf den Energieverbrauch, grundsätzlich bei der Vermietung, Verpachtung und dem Verkauf von Gebäuden.
Keine Pflicht gibt es für Gebäude unter Denkmalschutz, einer Grundfläche unter 50 qm sowie bei bestimmten Nutzungsarten (Tierhaltung, Gewächshäuser), unterirdischen Bauwerken und Zelten. In öffentlichen Gebäuden und Gewerbeimmobilien von über 500 qm muss der Ausweis sichtbar ausgehängt werden.
Welche Arten von Ausweisen gibt es?
Unterschieden wird zwischen bedarfsbasiertem und verbrauchsbasiertem Energieausweis.
Bedarfsbasierte Ausweise sind Pflicht bei allen Gebäuden bis Baujahr 1965, Gebäuden mit bis zu 4 Wohnungen (Baujahr 1966-1977). Gewählt werden darf bei Gebäuden ab 5 Wohnungen (Baujahr 1966-1977) und Gebäuden ab Baujahr 1978.
Bedarfsbasierte Energieausweise:
Bedarfsbasierte Energieausweise berücksichtigen objektive Kriterien (Alter des Gebäudes, energetischer Zustand).
Verbrauchsbasierte Energieausweise:
Verbrauchsbasierte Energieausweise ermitteln den Verbrauch mittels der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Bei Gewerbeimmobilien wird zusätzlich der Stromverbrauch ausgewiesen.